Die Bürger und das Stadtschloss
Vom 16.12.2006 - 31.12.2006 fand eine Bürgerbefragung zum Standort eines neuen Landtags statt. Ziel war es, herauszufinden an welcher Stelle sich die Potsdamer einen neuen Landtagsbau wünschen.
Der Fragebogen war nach dem Urteil von
Prof. Dr. Michael Nierhaus, seines Zeichens Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam,
möglicherweise verfassungswidrig.
Das Problem war, dass der Fragebogen rein suggestive Fragen stellte. Dies sei verfassungswidrig, so der Fachmann, was er an einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu zwei Fällen in Hamburg und Bremen verdeutlichte.
Verwaltungsgericht PotsdamEin Potsdamer Student stellte vor dem hiesigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die geplante Bürgerbefragung.
Der Erlass wurde jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt, da der Student nicht in seinen Rechten verletzt wird.
Inhaltlich stellte das Gericht jedoch fest, dass es Bürgerbefragungen ohne gesetzliche Grundlage generell für unzulässig hält.
Auf den folgenden Unterseiten soll nun beispielhaft der Umgang der Presse mit dem Ergebnis dargestellt werden und daraus ableitend die Art der in Potsdam stattfindenden Meinungsbildung durch die Presse.


